|
Ab dem 1. Juli 2011 wurde im Rahmen der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belorussland die Zollabfertigung an den Grenzen zwischen diesen Staaten abgesetzt, was zum freien Warenumsatz innerhalb der Union gefĂĽhrt hat.
Im Abschnitt 46 des Zolluniongesetzes, der „Die Besonderheiten bei der VollfĂĽhrung des Zollverkehrs hinsichtlich der Waren, die Objekte des Geistesgutes enthalten“ heiĂźt, werden zwei Register von Objekten des Geistesgutes berĂĽcksichtigt:
- - das nationale Register, das in der Zollbehörde des Staates – des Zolluniongliedes geführt wird;
- - das Einheitszollregister für alle Länder, die an der Zollunion beteiligt sind.
Das Einheitsregister für Objekte des Geistesgutes wird zurzeit nur in Verweisungsnormen des Zolluniongesetzes berücksichtigt. Im Zollgesetz wird berücksichtigt, dass nur Objekte der Autorenrechte, der Zulieferrechte, der Warenzeichen und der Dienstleistungszeichen in das Einheitsregister eingetragen werden können.
Bis jetzt wird noch nicht bestimmt, auf welche Weise dieselbe Objekte des Geistesgutes in das Einheitszollregister der Objekte des Geistesgutes eingetragen werden, z.B. Warenzeichen, Rechte, die zu verschiedenen Personen in den Unionländern gehören.
Da ab dem 1. Juli 2011 alle Arten der Zollkontrolle von der russisch-kasachischen und russisch-belorussischen Grenzen auf äuĂźere Grenze der Zollunion beim Fehlen des Einheitszollregister und beim Fehlen der Rechtsnormvereinheitlichung der Verantwortung fĂĽr Verletzung der Geistesrechte umgesetzt wurde, hat es zu Versuchen der widerrechtlichen Einfuhr der nachgebauten Produktion gefĂĽhrt.Â
Gewissenlose Geschäftsleute können leicht das Zollregister der Russischen Föderation umgehen, indem sie die Möglichkeit des Warenimports durch die Grenzen Kasachstans und Belorusslands, wo Warenregistrierung fehlt, ausnutzen.
Die Republik Belorussland grenzt an der Russischen Föderation im Norden und Osten, die Länge der Grenzen beträgt 990km,; im Süden – an der Ukraine, 975km; im Westen an Polen, 399km; im Nordwest – an Litauen,462km und Lettland, 143km.
Die Länge der Grenze zwischen Kasachstan und Russland beträgt 6467km, China – 1460km, Kyrgystan 980km, Usbekistan 2300km, Turkmenistan 380km. Waren kommen auch über den Kaspisee aus Aserbaidschan und Iran.
Im Zusammenhang mit Zollabfertigungsabsetzung der Güter an den Grenzen Russland – Kasachstan und Russland – Belorussland kann die Eintragung von Angaben über Warenzeichen in das Zollregister der Russischen Föderation den Schutz des Besitzers vor Einfuhr der nachgeahmten Produktion auf das Territorium der Russischen Föderation in vollem Umfang nicht sichern.
Es ist offensichtlich, dass der Zulauf der Produktion, die mit ähnlichen Warenzeichen markiert wird, kann negative Folgen für russische Unternehmer mit sich führen.
In dargestellter Situation sehen wir zwei Varianten: zwischenstaatliche Bereinigung und Ordnungsschaffen „von oben“ warten oder selbständig handeln und die Grenzen Kasachstans und Belorusslands fĂĽr nachgeahmte Produktion „schliessen“ durch die Eintragung der Angaben von eigenen Warenzeichen in die Zollregister der entsprechenden Länder. Wie gesagt, die Wahl gibt es immer.
|